Die von einem Radiosender für seine Kunden (Erwerber der Sendezeiten für Werbespots) durchgeführten Veranstaltungen (Kinoevent mit Catering, Poker-Night) stellten zur Gänze einen steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwand dar, weil:
nicht nachgewiesen wurde, dass es anlässlich der Veranstaltungen eine Produkt- bzw Leistungsinformation über die vom Unternehmen angebotenen Leistungen gegeben hat,

