Eine Umwidmung eines Grundstücks des Altvermögens von Bauerwartungsland in Bauland stellt eine Umwidmung iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG dar (Ansatz von 40 % des Veräußerungserlöses als Anschaffungskosten), weil vor diesem Zeitpunkt eine Bebauung gleich einer Baulandwidmung auf diesem Grundstück nicht möglich
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

