Die GrESt ist von den anteiligen Gesamtprojektkosten zu berechnen, wenn sich der Erwerber zu deren Übernahme verpflichtet hat (nach Ansicht des BFG aufgrund einer Teilnahmeerklärung). Es sind daher nicht nur die .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

