Die bloße Verfügungsmacht über eine Wohnung im Sinne einer Schlüsselgewalt und jederzeitigen tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit genügt noch nicht, einen Wohnsitz iSd § 26 Abs 1 BAO zu begründen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

