Die Anmietung von Ersatzwohnungen für die Dauer von Sanierungsarbeiten an einem Gebäude, das künftig der steuerpflichtigen Vermietung dienen soll (Verstärkung des Fundaments, Versetzung von Wänden, Bau neuer Stiegenhäuser, Erneuerung der Wasser- und Elektroinstallation, Ausbau Dachgeschoß etc), berechtigt zum Vorsteuerabzug,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

