Ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln iSd § 3 Abs 4 EStG ist nicht automatisch als ein steuerbefreiter Zuschuss zu verstehen.
Die Steuerfreiheit der Zuwendung aus öffentlichen Mitteln muss sich vielmehr aus einem konkreten Steuerbefreiungstatbestand
Ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln iSd § 3 Abs 4 EStG ist nicht automatisch als ein steuerbefreiter Zuschuss zu verstehen.
Die Steuerfreiheit der Zuwendung aus öffentlichen Mitteln muss sich vielmehr aus einem konkreten Steuerbefreiungstatbestand
