Werden mit Grundstückseigentümern Abbauverträge abgeschlossen, um Kies bzw Schotter gegen Bezahlung eines bestimmten Entgeltes abbauen zu dürfen (Pachtverträge), so ist in Bezug auf die mit solchen Verträgen zusammenhängenden Aufwendungen wie folgt zu differenzieren:
Die angemessenen Abbauentgelte an den Grundstückseigentümer stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben

