Einem für das Ressort "Steuern" nicht zuständigen Co-Geschäftsführer kann kein Vorsatz angelastet werden (iBa das Unterlassen der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen), wenn in der Vergangenheit keine Vorkommnisse vorlagen, die bei ihm einen Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung der steuerlichen Belange
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

