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Keine Wiederaufnahme bei vergessenen Aufwendungen

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2023/77taxlex-SRa 2023, 163 Heft 5 v. 16.5.2023

Es ist nicht der Sinn und Zweck einer Wiederaufnahme, Versäumnisse einer Partei durch beliebigen Eingriff in rechtskräftige Bescheide auf diesem Wege nachträglich zu sanieren. Die vorerst vergessenen Aufwendungen (im konkreten Fall: außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben) berechtigen daher nicht

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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