Es bleibt bei der Beurteilung als Einkunftsquelle, wenn eine Verpachtung, für die ein Gesamtüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu erwarten war, vor Erzielen dieses Gesamtüberschusses aufgrund von Unwägbarkeiten beendet
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

