Da für reine Elektrofahrzeuge lohnsteuerlich und - gem § 50 Abs 2 ASVG - auch sozialversicherungsrechtlich ein Sachbezug von Null anzusetzen ist, kann eine Barlohnreduktion gegen Nutzung eines Elektroautos vorteilhaft sein.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

