Auch ein Excel-Fahrtenbuch ist (trotz seiner nachträglichen Korrigierbarkeit) steuerlich anzuerkennen, wenn
es die erforderlichen Unterteilungen aufweist (Datum, Uhrzeit, Zielorte, Kilometerstand Start und Ziel, Privatfahrten, Grund),
die Kilometerstände mit den Angaben auf Werkstätten-Rechnungen zusammenpassen,

