Hat das Finanzamt iZm einer GrESt-Selbstberechnung (Bauherrenprojekt) aus 2010 im Dezember 2015 (letzter Monat vor Verjährung) einen Grundbuchsauszug angefertigt, den Kaufvertrag aus der digitalen Urkundensammlung ausgedruckt und ein Ergänzungsersuchen an die Bauträgergesellschaft ausgesendet, so handelt es sich dabei um Amtshandlungen gem § 209 Abs 1 BAO, die die Verjährung um ein Jahr

