Der Ausbau einer Dachgeschoßwohnung mit anschließender Vermietung an die eigene Gesellschaft und Rücküberlassung als Dienstwohnung ist kein umsatzsteuerlicher Missbrauch, da dadurch kein Steuervorteil bewirkt wird, der dem Zweck der Mehrwertsteuerrichtlinien zuwiderläuft.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

