Die GrESt-Befreiung für Flurbereinigung (Z 4) gilt für Grundstückserwerbe zum Zweck einer leistungsfähigen Landwirtschaft. Grundstückserwerbe für Baulandwidmungen fallen nicht darunter.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die GrESt-Befreiung für Flurbereinigung (Z 4) gilt für Grundstückserwerbe zum Zweck einer leistungsfähigen Landwirtschaft. Grundstückserwerbe für Baulandwidmungen fallen nicht darunter.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
