Die Bilanzberichtigung gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG kommt gem § 28 Abs 7 EStG sinngemäß für Vermietungseinkünfte zur Anwendung.
Eine Bilanzberichtigung auf Antrag setzt jedoch einen - abgesehen von der Verjährung - gültigen Verfahrenstitel voraus.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

