Nach der EuGH-Rsp ist die Erhebung einer NOVA zulässig, wenn ein Kfz mit ausländischem Kennzeichen dauerhaft im Inland verwendet wird. Von einer dauerhaften Verwendung eines ausländischen Kfz im Inland ist dann auszugehen, wenn ein .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

