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Keine Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden Holding

Steuer-RadarInternationales SteuerrechtAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2023/147taxlex-SRa 2023, 323 Heft 10 v. 20.10.2023

Übt eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage der Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so wird,

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