Die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses folgt den allgemeinen Grundsätzen der Anerkennung von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen (insb Erfordernis einer klaren vertraglichen Abmachung).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

