Im Fall, dass sowohl das Einkommen als auch die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte einer Privatstiftung (wegen KESt-pflichtiger Zuwendungen an Begünstigte in einem die Höhe der zwischensteuerpflichtigen Einkünfte überschreitenden Ausmaß) null betragen, können ausländische - auf zwischensteuerpflichtige Einkünfte entfallende - Quellensteuern nicht angerechnet
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

