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Keine Vereinnahmung von Honoraren mangels eines beherrschenden Einflusses auf die Gesellschaft

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2023/143taxlex-SRa 2023, 322 Heft 10 v. 20.10.2023

Gem § 19 Abs 2 Z 1 lit b UStG entsteht die Steuerschuld in Fällen der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (Istbesteuerung).

Im Fall von Leistungsabrechnungen eines Gesellschafters gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind für die Frage des Zuflusses zwei Konstellationen zu unterscheiden:

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