Für Körperschaften, die Immobilien vermieten, hat der VwGH (25. 5. 2022, Ra 2022/15/0009) ausgesprochen, dass deshalb Veräußerungsgewinne in die Prognoserechnung miteinbezogen werden dürfen, weil alle Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind und deshalb derselbe Steuersatz
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

