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Keine Abgabenbegünstigung wegen fehlender Satzungsbestimmung iZm dem Wegfall des begünstigten Zwecks

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2023/161taxlex-SRa 2023, 362 Heft 11 v. 24.11.2023

Nach der ständigen Judikatur des VwGH kann eine Körperschaft eine Abgabenbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nur dann beanspruchen, wenn sie durch eindeutige Satzungsbestimmungen sicherstellt, dass nach Beendigung ihrer Tätigkeit, worunter auch ein Wegfall des bisherigen begünstigten Zwecks zu verstehen ist, das Vermögen auch weiterhin steuerbegünstigten Zwecken

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