Ob bei einer Vermietung (hier einer Eigentumswohnung) von einer Einkunftsquelle auszugehen ist, ist nicht im Rahmen einer Ex-ante-Betrachtung zu beurteilen. Es ist vielmehr auch ein am Beginn der Vermietung gelegener .
Finanzbehörden können daher zu Beginn der Vermietung vorläufige Bescheide

