Eine Pferdepension größeren Umfangs (13 Boxen, Reitstunden) ohne ausreichende eigene Futtergrundlage ist ein Gewerbebetrieb.
Bei diesem Umfang ist von einer Tätigkeit gem § 1 Abs 1 Liebhabereiverordnung und nicht gem § 1 Abs 2 (besondere private Neigung) auszugehen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

