Werden Fahrzeuge an einen Abnehmer mit Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und stellt dieser jeweils am Folgetag dieselben Fahrzeuge wieder dem Lieferanten mit Umsatzsteuer in Rechnung, ohne diese zu besichtigen oder tatsächlich zu übernehmen, liegt der Zweck der wechselseitigen Rechnungsausstellungen in der allgemeinen Finanzierungshilfe,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

