Ein häusliches Arbeitszimmer (Teleworking einer IT-Spezialistin) ist nur bei beruflicher Notwendigkeit abzugsfähig. Steht dem Arbeitnehmer aber zumindest ein Desk-Sharing-Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung und war der zusätzliche häusliche Telearbeitsplatz bloß "freiwillig",
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

