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Freiwilliges häusliches Arbeitszimmer bei Desk-Sharing nicht abzugsfähig

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2022/103taxlex-SRa 2022, 282 Heft 9 v. 28.9.2022

Ein häusliches Arbeitszimmer (Teleworking einer IT-Spezialistin) ist nur bei beruflicher Notwendigkeit abzugsfähig. Steht dem Arbeitnehmer aber zumindest ein Desk-Sharing-Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung und war der zusätzliche häusliche Telearbeitsplatz bloß "freiwillig",

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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