Eine an einen Dienstnehmer gem § 7 Patentgesetz bezahlte Diensterfindungsprämie iHv rd Euro 175.000,- fällt unter das Abzugsverbot gem § 20 Abs 1 Z 7 EStG, insoweit dadurch das Jahresgehalt
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Eine an einen Dienstnehmer gem § 7 Patentgesetz bezahlte Diensterfindungsprämie iHv rd Euro 175.000,- fällt unter das Abzugsverbot gem § 20 Abs 1 Z 7 EStG, insoweit dadurch das Jahresgehalt
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