Von dritter Seite nicht abgedeckte Pflegekosten für den Vater (24-Stunden-Betreuung, Heilbehelfe) können nach Abzug des Selbstbehalts als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn der Vater über kein ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

