Da das GesbR-Reformgesetz 2014 für GesbR eine Liquidation (wie für Personengesellschaften) vorsieht, behält auch steuerlich eine GesbR ihre Parteifähigkeit bis zur Vollbeendigung (Ende des Abwicklungsbedarfs).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

