Errichtet die nicht berufstätige Ehefrau auf einer ihr vom Ehemann geschenkten Liegenschaft ein durch Sparbuchschenkung und Darlehen des Ehemanns finanziertes Wohnhaus mit Vorsteuerabzug und vermietet sie dieses anschließend an den Ehemann (mit 10 % Umsatzsteuer), so liegt auch dann kein Missbrauch vor, wenn der Ehemann sodann die Wohnungen unentgeltlich (prekaristisch)
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

