Wird ein Grundstück an eine Baugesellschaft und acht weitere Miteigentümer verkauft und errichtet in weiterer Folge die Baugesellschaft tatsächlich das Gebäude auf dem Grundstück eines Miteigentümers, so hat dieser Miteigentümer dennoch Bauherreneigenschaft, da
er an den Grundstücksverkäufer bereits vor Entwicklung und Bewerbung des Gesamtprojekts durch die Bau GmbH herangetreten ist

