Eine hilfsweise Heranziehung des Grundstückswerts gemäß Grundstückswertverordnung als gemeiner Wert gem § 10 BewG ist nicht vorgesehen, da nach den Erfahrungen des täglichen Lebens der Grundstückswert wesentlich unter dem tatsächlichen gemeinen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

