Eine nachträgliche AfA-Ersatz-Vereinbarung (Substanzabgeltung) zu einem ursprünglich unentgeltlichen Fruchtgenuss ist nicht fremdüblich, weil es den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens widerspricht, dass jemand "nachträglich einer erheblichen Zahlungsverpflichtung zustimmt".
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

