Auch vorgetäuschte Gewinne aus einem partiarischen Darlehen für Immobilienprojekte sind zugeflossen, wenn sie tatsächlich überwiesen wurden, auch wenn die Überweisung nur durch Heranziehung anderer Darlehen und nicht aus wirklichen Gewinnen erfolgte (Schneeballsystem zur Verschleierung der tatsächlichen Verlustlage).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

