Das Dulden eines Tunnelbaus ist eine Dienstbarkeit.
Zum Entgelt gehören auch alle Nebenleistungen (Schadenersatz, Sicherungsmaßnahmen, Reinigung, Gewährleistung des störungsfreien Weiterbetriebs des Kindergartens auf der Grundstücksfläche während der Bauzeit), zu denen sich der Berechtigte verpflichtet und die iZm Dienstbarkeiten nicht unüblich sind.

