Der unter der aufschiebenden Bedingung der behördlichen Betriebsbewilligung (für das geplante Hotel) abgeschlossene Mietvertrag auf 25 Jahre ist gebührenpflichtig (rd Euro 19.000,-), auch wenn die Bedingung nicht eingetreten ist und der Vertrag nicht erfüllt worden ist.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

