Schließen Grundstücksnachbarn einen Dienstbarkeitsvertrag über die wechselseitige Einräumung von Dienstbarkeiten auf ihren Grundstücken (zur Realisierung von Wohnbauprojekten) ab, so handelt es sich dabei um einen entgeltlichen (tauschähnlichen) Vorgang, für den eine 2%ige Dienstbarkeitsgebühr
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

