Bei der Lieferung von Neufahrzeugen (erste Inbetriebnahme vor nicht mehr als drei Monaten) an Private ist Erwerbssteuer durch den Privaten abzuführen, wenn das Fahrzeug tatsächlich in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

