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Übergang der Mindest-KöSt erst am Tag nach Verschmelzung

Steuer-RadarUmgründungenAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2022/114taxlex-SRa 2022, 284 Heft 9 v. 28.9.2022

Entgegen dem BFG gehen Mindest-KöSt-Guthaben erst mit Beginn des auf den Verschmelzungsstichtag folgenden Tags (§ 3 Abs 1 Z 4 UmgrStG) auf die Rechtsnachfolgerin über und können erst in diesem Veranlagungszeitraum verwertet werden.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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