Wohnmobile fallen nicht unter das Vorsteuerabzugsverbot für Pkw, da sie nicht vorwiegend zur Beförderung, sondern zum Aufenthalt von Personen bestimmt sind. Bei betrieblicher Verwendung (zumindest 10 %) steht daher der Vorsteuerabzug zu.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

