Der Verkauf einer Option unterliegt § 27 Abs 4 Z 3 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Für nicht verbriefte und nicht öffentlich angebotene Optionen ist der Normalsteuersatz anzuwenden und nicht der besondere Steuersatz gem § 27a Abs 2 EStG (27,5 %).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

