Wird an eine in Folge eines ärztlichen Fehlers erwerbsunfähige Arbeitnehmerin neben der gesetzlichen Invaliditätspension eine jährliche Verdienstentgangsentschädigung durch die private Versicherung des Schädigers bezahlt, so zählt diese als "Entschädigung für entgangene Einnahmen" zu den nichtselbständigen Einkünften
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

