Die Bürgschaft einer GmbH für Schulden des Gesellschafters (rd 1,2 Mio Euro) ist eine verdeckte Einlagenrückgewähr, außer sie ist durch besondere betriebliche Gründe gerechtfertigt.
Betriebliche Gründe (Fremdvergleich mit sorgfältig handelnden Geschäftsführern) können auch in einer erhofften wirtschaftlichen Zusammenarbeit

