Der Verkauf der auf die Gesellschafter registrierten Wortbildmarke (Firmenname und Firmenschlagwort mit Bildzeichen) an die eigene GmbH um Euro 80.000,- ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, da die GmbH bereits prioritätsältere Schutzrechte an der Marke besaß (originär oder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge) und sie daher der Registrierung für die Gesellschafter hätte widersprechen

