Die Voraussetzungen für eine Konteneinschau in die für den Steuerpflichtigen registrierten Bankkonten liegen vor:
Vorausgehende Ergänzungs- und Bedenkenvorhalte.
Verbleibende Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Steuerpflichtigen: Unklarheit der vorgelegten Vermögensdeckungsrechnung.

