Die für eine Liegenschaftsübertragung vereinbarte Übernahme einer Solidarschuld in eine Alleinschuld bzw die Beschränkung auf eine bloße Ausfallsbürgschaft (§ 98 Abs 2 EheG) ist eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

