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Lärmschutzwand als Herstellungsaufwand

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2022/72taxlex-SRa 2022, 212 Heft 6 v. 24.6.2022

Die Errichtung einer Lärmschutzwand ist nachträglicher Herstellungsaufwand für das Gebäude und kein Erhaltungsaufwand.

Eine Lärmschutzwand kann daher auch keine außergewöhnliche Belastung sein.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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