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Teilwertabschreibung auf nicht verkaufte Wohnungen einer Eigentumsanlage

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2022/73taxlex-SRa 2022, 212 Heft 6 v. 24.6.2022

Entgegen dem BFG genügt nicht schon eine schlechte Verkäuflichkeit (Nordlage, Lärmbeeinträchtigung) für eine Teilwertabschreibung.

Im ersten Schritt wären die exakten Herstellkosten der nicht verkauften Wohnungen zu ermitteln (primär nach Flächenverhältnis, nicht nach Verhältnis der Verkaufspreise).

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