Die kollektivvertragliche Reisekostenersatzbefreiung gem § 3 Abs 1 Z 16b EStG (bzw für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern) ist weiter als die einzelvertragliche Reisekostenersatzbefreiung gem § 26 Z 4 EStG, da sie nicht vom tatsächlichen Anfall entsprechender Aufwendungen (zB Nächtigungskosten) abhängt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

